Das Institut français d'Autriche und das französische Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten schreiben Leistungsstipendien für kurze wissenschaftliche Forschungsaufenthalte (1-6 Monate) und Doktoratsstudien (besonders im Rahmen einer cotutelle oder einer codirection) in Frankreich aus.
Diese richten sich an DoktorandInnen, Postdocs und ambitionierte junge ForscherInnen, die ihre Dissertation innerhalb der letzten 5 Jahre verfasst haben und in einer österreichischen oder/und französischen Forschungseinrichtung (Universität, Forschungsinstitut o.Ä.) beschäftigt sind. Diese Mobilität soll es jungen ForscherInnen ermöglichen, ihre Forschungstätigkeit in Frankreich zu vertiefen und neue Kooperationen einzugehen.
Französische Staatsbürger (und Doppelstaatsbürger) haben keinen Anspruch auf ein Exzellenzstipendium.
Kurze Forschungsaufenthalte:
Kurze Forschungsaufenthalte dauern 1-6 Monate und müssen in Frankreich an einer Universität, einem Forschungsinstitut oder einem Universitätsklinikum (CHU) stattfinden.
Der Bedarf des Bewerbers/ der Bewerberin, sich im Rahmen seiner Forschung in Frankreich aufzuhalten, muss gegeben sein, etwa um eine Sommerschule zu besuchen, sich mit neuen Techniken oder Forschungsgeräten vertraut zu machen, um Fachbücher zu konsultieren, die in Österreich nicht verfügbar sind, um eine Studie über Frankreich durchzuführen, um einen spezifischen Kurzzeitkurs in Frankreich zu absolvieren o.Ä.
Sprachaufenthalte sind für diese Art von Stipendium nicht förderfähig.
Doktoratsstudien:
Aufenthalte in Frankreich können zwischen 1 bis 6 Monaten dauern. Das im Bewerbungsformular angegebene Datum des Aufenthalts muss ggf. mit den im "convention de cotutelle" oder "convention de codirection" angegebenen Daten übereinstimmen oder mit den Daten, die in einer von beiden Forschungsleitern mitunterzeichneten Bescheinigung angegeben sind.
Anspruchsberechtigte:
Die Stipendien richten sich an österreichische oder in Österreich wohnhafte DoktorandInnen und junge ForscherInnen (Postdocs oder FoscherInnen, deren Dissertation zum Zeitpunkt der Ankunft in Frankreich weniger als 5 Jahre zurückliegt) und die an einer österreichischen und/oder französischen Hochschule oder einem Forschungszentrum inskribiert sind.
Kurze Forschungsaufenthalte und Doktorattstudien können in englischer Sprache durchgeführt werden, sofern der/die BetreuerIn in seinem/ihrem Schreiben bestätigt, dass die Gasthochschule des Studierenden dafür ihre Zustimmung erteilt hat.
Bereiche:
Dieses Programm gilt für alle wissenschaftlichen Bereiche.
Dauer:
Von 1 bis 6 Monaten.
Sprachen:
Französisch und/oder English (Französischkenntnisse sind keine Voraussetzungen, sondern ein Vorteil).
Ablauf und Auswahlverfahren :
- 19. März 2023: Einreichung der Bewerbungen müssen per E-Mail an vienne@campusfrance.org
- Im Laufe des Monats April: Einladung zu einem Vorstellungsgespräch vor einer Jury
- Zwischen Ende April und Anfang Mai: Übermittlung der Ergebnisse
- Im Laufe des Monats Juni: Persönliche Übergabe der Zertifikate in der französischen Botschaft in Wien
Mögliche Periode der Inanspruchnahme des Stipendiums:
Die für ein Stipendium ausgewählten KandidatInnen können ihre Mobilität ab dem 1. Juli 2023 für eine Dauer zwischen 1 und 6 Monaten antreten. Kurze Forschungsaufenthalte müssen bis spätestens 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Einladungsschreiben:
Die BewerberInnen bestimmen den Ort des Forschungsaufenthalts in Frankreich selbst. Es obliegt dem Kandidaten/der Kandidatin, sich mit der Gastinstitution in Verbindung zu setzen, um ein Einladungsschreiben zu erhalten. Die DoktorandInnen können bei diesen Verfahren von ihrem/ihrer DissertationsbetreuerIn an der österreichischen Institution oder vom Büro für internationale Beziehungen (International Relations Office) ihrer Heimatuniversität beraten und unterstützt werden.
Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen:
Der Bewerbungsprozess für ein Stipendium der französischen Regierung ist ein zweistufiges Verfahren:
- Das Formular (oder auf ENG) ausfüllen und das „Règlement“ (oder auf ENG) sorgfältig durchlesen.
- Die unten genannten Dokumente an vienne@campusfrance.org mit der Betreffzeile "SSHN_Name" (für einen kurzen Forschungsaufenthalt) oder "DOCT_Name" (für Doktoratsstudien) und unter Beachtung der in Klammern angegebenen Nomenklatur für jedes Dokument und der angegebenen Fristen zusenden:
- Lebenslauf (CV_Name) in Französisch oder Englisch: maximal 2 Seiten + optional: Liste der Publikationen (maximal 1 Seite) in Französisch oder Englisch
- Beschreibung Ihres Forschungsprojekts (Description_Name) in Englisch oder Französisch: maximal 2 Seiten, einschließlich:
- Abstract Ihres Forschungsprojekts
- Gründe für diesen Forschungsaufenthalt und die gesetzten Ziele
- Angabe, ob Ihre Forschungsarbeit Teil einer früheren Zusammenarbeit zwischen den beiden Forschungseinrichtungen ist und wenn ja, welcher (für ein Doktoratsstudium in Frankreich nicht relevant)
- Geplante weitere Zusammenarbeit nach Ablauf des wissenschaftlichen Aufenthalts (für ein Doktoratsstudium in Frankreich nicht relevant)
Für kurze Forschungsaufenthalte:
- Einladungsschreiben (Invitation_Name): Einladungsschreiben Ihres französischen Forschungsinstituts in französischer oder englischer Sprache mit den Daten des Aufenthalts und dem Logo der Gastuniversität oder des Forschungsinstituts
- Referenzschreiben (Referenz_Name): Referenzschreiben der österreichischen Heimatuniversität oder des Forschungsinstituts in Französisch oder Englisch.
Für Doktoratsstudien:
- Immatrikulationsbescheinigung (Attestation_Name) : Bescheinigung über die Einschreibung in ein Doktoratsprogramm an einer französischen Universität oder Forschungseinrichtung
oder
- Cotutelle-Abkommen (Agreement_Name) : Cotutelle-Abkommen zwischen der französischen Universität oder Forschungseinrichtung und der österreichischen Universität oder Forschungseinrichtung
oder
- Codirection-Abkommen (Agreement_Name) : Codirection-Abkommen zwischen der französischen Universität oder Forschungseinrichtung und der österreichischen Universität oder Forschungseinrichtung
- Wenn nötig, eine von den beiden Forschungsleitern mitunterzeichnete Bescheinigung, in der die Daten des Aufenthalts in Frankreich angegeben sind, falls in der Cotutelle- oder Codirection-Abkommen nicht dieselben Mobilitätsdaten angegeben sind, die in der Bewerbung beantragt wurden
Achtung: Jeder unvollständige oder nach Ablauf der Frist eingereichte Antrag wird als nicht förderfähig eingestuft.
Vergütung : 1.100 – 1.700 EUR/Monat während der gesamten Aufenthaltsdauer in Frankreich.
Bewerbungsfrist: vor dem 19. März 2023.
Mehr Infos auf der Campus France Autriche Webseite.