FRANCE EXCELLENCE EUROPA STIPENDIEN
Bewerbungen bis 30. April 2025 geöffnet
Das Stipendienprogramm "France Excellence Europa" ermöglicht es Studierenden aus 26 Ländern der Europäischen Union, ein Stipendium zu erhalten, um an einer französischen Hochschule auf Master-Ebene zu studieren.

Bedingungen für die Förderfähigkeit
- Staatsangehörigkeit eines der folgenden 26 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden.
Studierende mit französischer Staatsangehörigkeit, einschließlich Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, sind für das Programm nicht berechtigt.
- Zu Beginn des Aufenthalts in Frankreich mindestens 18 Jahre alt sein;
- Es gibt keine Altersbeschränkung für die Bewerbung, sofern der Kandidat nicht bereits über einen Master-Abschluss verfügt (unabhängig davon, in welchem Land er diesen erworben hat).
- Für das akademische Jahr 2025-26 an einer französischen Hochschule im Master 1 oder Master 2 zugelassen sein;
- Über kein französisches Hochschuldiplom verfügen
- Derzeit nicht in Frankreich eingeschrieben sein, um dort ein Diplom einer französischen Einrichtung zu erwerben.
- Sie dürfen kein Erasmus+-Stipendium der AUF oder eines anderen französischen Ministeriums erhalten.
Förderfähige Themenbereiche
- Kultur und kulturelles Erbe
- Bildung, Pädagogik
- Französische Sprache und Zivilisation, Fremdsprachen und Zivilisationen und Europäische Studien
- Politik- und Rechtswissenschaften
- Gesundheit
- Umweltwissenschaften
- Digitales
Dauer des Stipendiums
- Maximal 12 Monate einer Einschreibung für M2
Maximal 24 Monate einer Einschreibung in M1
Vorteile eines „France Excellence Europa“-Stipendiums
- Zahlung einer Halbjahrespauschale in Höhe von 6.850 €;
- Zahlung einer Einrichtungsbeihilfe in Höhe von 1.700 €;
- Befreiung von den Anmeldegebühren für das nationale Diplom an Universitäten und öffentlichen Einrichtungen unter der Aufsicht des für die Hochschulbildung zuständigen Ministeriums;
- Vorrangige Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft in den Universitätswohnheimen des CROUS (die Miete verbleibt in der Verantwortung des Stipendiaten);
- Mitgliedschaft im Versicherungssystem während der ersten drei Monate nach der Ankunft in Frankreich (bis zur Mitgliedschaft im allgemeinen Sozialversicherungssystem) für Personen, die nicht über eine europäische Krankenversicherungskarte verfügen;
- Zusatzkrankenkasse;
- Befreiung vom CVEC (Student and Campus Life Contribution);
- Vorzugspreise für kulturelle Aktivitäten, die von Campus France organisiert werden.
Mehr Informationen über das Programm und die Bewerbungsverfahren erhalten Sie hier.
SSHN EXZELLENZSTIPENDIEN
Bewerbungen bis 1. April 2025 geöffnet
Das Institut français d'Autriche und das französische Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten schreiben Leistungsstipendien für kurze wissenschaftliche Forschungsaufenthalte (1-6 Monate) in Frankreich aus.
Diese richten sich an Doktorand*innen, Postdocs und ambitionierte junge Forscher*innen, die ihre Dissertation innerhalb der letzten 5 Jahre verfasst haben und in einer österreichischen Forschungseinrichtung beschäftigt sind. Diese Mobilität soll jungen Forscher*innen ermöglichen, ihre Forschungstätigkeit in Frankreich zu vertiefen und neue Kooperationen einzugehen.
Allgemeine Informationen
Bewerberprofil |
Kurze Forschungsaufenthalte und Promotionsstudien können unter bestimmten Bedingungen in englischer Sprache durchgeführt werden (siehe Regeln). |
Bereiche | Dieses Programm gilt für alle wissenschaftlichen Bereiche. |
Dauer | Von 1 bis 6 Monaten zwischen Juli und Dezember eines Jahres. |
Stipendiumsbetrag | 1.704 Euro pro verbrachtem Monat in Frankreich. |
Bewerbungsfrist | 1. April 2025 (23:59) (statt 20. März) |
Achtung: Die französische Staatsangehörigkeit (auch im Falle einer doppelten Staatsangehörigkeit mit französischer Staatsbürgerschaft) schließt die Gewährung eines Exzellenzstipendiums aus.
Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen
Das Bewerbungsverfahren für ein Stipendium der französischen Regierung besteht aus zwei Schritten:
Füllen Sie das Formular aus und lesen Sie die Regeln aufmerksam durch.
Senden Sie die im Formular angeführten Dokumente marguerite.comoy@institutfr.at und vienne@campusfrance.org mit dem Betreff "SSHN_Namen" und halten Sie sich an die in Klammern angegebene Nomenklatur für jedes Dokument sowie an die angegebenen Fristen.
Unvollständige und nach Ablauf der Frist eingereichte Unterlagen werden als nicht förderfähig anerkannt.