SSHN EXZELLENZSTIPENDIEN

Bewerbungen ab jetzt und bis 29. März 2024 geöffnet

Stipendien

Das Institut français d'Autriche und das französische Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten schreiben Leistungsstipendien für kurze wissenschaftliche Forschungsaufenthalte (1-6 Monate) und Doktoratsstudien (besonders im Rahmen einer cotutelle oder einer codirection) in Frankreich aus.

Diese richten sich an DoktorandInnen, Postdocs und ambitionierte junge ForscherInnen, die ihre Dissertation innerhalb der letzten 5 Jahre verfasst haben und in einer österreichischen oder/und französischen Forschungseinrichtung (Universität, Forschungsinstitut o.Ä.) beschäftigt sind. Diese Mobilität soll es jungen ForscherInnen ermöglichen, ihre Forschungstätigkeit in Frankreich zu vertiefen und neue Kooperationen einzugehen. 

 

Allgemeine Informationen

Bewerberprofil

  • DoktorandInnen aus Österreich oder mit Wohnsitz in Österreich, die an einer österreichischen und/oder französischen Hochschuleinrichtung oder einem Forschungszentrum eingeschrieben sind ;  

  • Junge Forscher aus Österreich (Postdocs oder Forscher mit einer Dissertation, die zum Zeitpunkt der Ankunft des Stipendiaten in Frankreich nicht älter als 5 Jahre ist) oder mit Wohnsitz in Österreich.

Kurze Forschungsaufenthalte und Promotionsstudien können  unter bestimmten Bedingungen in englischer Sprache durchgeführt werden (siehe Regeln). Doktoratsstudien: Das im Bewerbungsformular angegebene Datum des Aufenthalts muss ggf. mit den im "convention de cotutelle" oder "convention de codirection" angegebenen Daten übereinstimmen oder mit den Daten, die in einer von beiden Forschungsleitern mitunterzeichneten Bescheinigung angegeben sind. Kurze Forschungsaufenthalte und Doktorattstudien können in englischer Sprache durchgeführt werden, sofern der/die BetreuerIn in seinem/ihrem Schreiben bestätigt, dass die Gasthochschule des Studierenden dafür ihre Zustimmung erteilt hat.

Bereiche

Dieses Programm gilt für alle wissenschaftlichen Bereiche.

Dauer

Von 1 bis 6 Monaten zwischen Juli und Dezember eines Jahres.
Die kurzen Forschungsaufenthalte haben eine Dauer von 1 bis 6 Monaten und müssen in Frankreich an einer Universität, einem Forschungszentrum oder einem Universitätskrankenhaus (CHU) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember desselben Kalenderjahres absolviert werden.

Stipendiumsbetrag

1.704 Euro pro verbrachtem Monat in Frankreich.

Bewerbungsfrist

29. März 2024 (23:59)

Achtung: Die französische Staatsangehörigkeit (auch im Falle einer doppelten Staatsangehörigkeit mit französischer Staatsbürgerschaft) schließt die Gewährung eines Exzellenzstipendiums aus.

Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen

Das Bewerbungsverfahren für ein Stipendium der französischen Regierung besteht aus zwei Schritten:

  1. Füllen Sie das Formular aus und lesen Sie die Regeln aufmerksam durch.

  2. Senden Sie die im Formular angeführten Dokumente an yanis.ott@institutfr.at und vienne@campusfrance.fr mit dem Betreff "SSHN_Name" (für einen kurzen Forschungsaufenthalt) oder "DOCT_Name" (für ein Doktoratsstudium) und halten Sie sich an die in Klammern angegebene Nomenklatur für jedes Dokument sowie an die angegebenen Fristen.

Unvollständige und nach Ablauf der Frist eingereichte Unterlagen werden als nicht förderfähig anerkannt.


FRANCE EXCELLENCE EUROPA STIPENDIEN

Bewerbungen bis zum 29. März 2024

Das Stipendienprogramm "France Excellence Europa" ermöglicht es Studierenden aus 26 Ländern der Europäischen Union, ein Stipendium zu erhalten, um an einer französischen Hochschule auf Master-Ebene zu studieren.

Bedingungen für die Förderfähigkeit

  • Die Staatsangehörigkeit eines der folgenden 26 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

    Studierende mit französischer Staatsangehörigkeit, einschließlich Doppelstaatsangehöriger, sind nicht teilnahmeberechtigt.

  • Zum Zeitpunkt des Beginns der Mobilitätsphase in Frankreich zwischen 18 und 25 Jahren alt sein;
  • An einer französischen Hochschuleinrichtung für einen Master 1 oder Master 2 im akademischen Jahr 2024-25 zugelassen sein;
  • Sie dürfen nicht Inhaber eines französischen Hochschulabschlusses sein oder derzeit in Frankreich zur Erlangung eines Abschlusses eingeschrieben sein, der von einer französischen Einrichtung verliehen wird; 
  • Sie dürfen kein Stipendium von Erasmus+, der AUF oder einem anderen französischen Ministerium erhalten.

Förderfähige Themenbereiche

Kultur und kulturelles Erbe 
Bildung, Pädagogik 
Französische Sprache und Zivilisation, Fremdsprachen und Zivilisationen und Europastudien 
Politik- und Rechtswissenschaften
Gesundheit
Umweltwissenschaften
Digitales

Dauer des Stipendiums

Maximal 12 Monaten bei einer Einschreibung in M2
Maximal 24 Monaten bei einer Einschreibung in M1

Mehr Informationen über das Programm und die Bewerbungsverfahren erhalten Sie hier.