Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher!

Herzlich willkommen im Institut français d'Autriche!

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Besuch in unserem Haus.

Diese Hausordnung richtet sich an alle Besucher des Französischen Kulturinstituts. Mit Betreten des Institut français d'Autriche erklären Sie sich mit den in unserer Einrichtung geltenden Vorschriften einverstanden und akzeptieren die Sicherheitsrichtlinien. Jeder Regelverstoß kann die Verhängung eines Zutrittsverbotes nach sich ziehen.

Zutritt und Besuch

Der Eintritt in das Institut français d'Autriche ist frei.

Kinder unter 12 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein.

Für Personen mit eingeschränkter Mobilität und für Personen mit Kinderwägen ist unser Institut über einen Aufzug im hinteren Teil des Hofes zugänglich. Der Wachdienst steht Ihnen zur Verfügung, um den Zugang, sowie das Öffnen der Türen zu erleichtern. Im Falle eines stärkeren Andrangs oder aus Sicherheitsgründen ist es möglich, dass Sie gebeten werden, den Kinderwagen am Eingang stehen zu lassen.

Persönliche Gegenstände

Fahrräder und Roller, sowie andere sperrige Gegenstände aller Art müssen außerhalb unserer Einrichtung verbleiben. Im Zweifelsfall ist das Sicherheitspersonal befugt, über eine Mitnahme zu entscheiden. 

Das Institut übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen. Die Mitnahme von Gegenständen, die eine Gefahr für Personen und/oder Gebäude darstellen, insbesondere von Waffen und Munition, explosiven, entflammbaren und flüchtigen Stoffen sowie grundsätzlich aller gefährlichen oder schädlichen Stoffe oder Gegenstände ist untersagt.

Jeder aus Sicherheitsgründen beschlagnahmte Gegenstand wird den zuständigen Behörden zur sachgemäßen Beseitigung übergeben.

Tiere

Die Mitnahme von Tieren in unsere Einrichtung ist nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Blindenführhunde, die sehbehinderte Menschen begleiten.

Verhalten im Institut

Von Besuchern wird angemessene Kleidung und korrektes Verhalten gegenüber dem Personal unseres Instituts erwartet.

Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des Instituts strengstens verboten.

Besucher müssen für von ihnen verursachte Schäden selbst aufkommen.

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften dafür, dass die geltenden Vorschriften auch von Kindern und Jugendlichen, die unter ihrer Aufsichtspflicht stehen, eingehalten werden.

Benützung von audiovisuellen Geräten und Mobiltelefonen

Die Verwendung audiovisueller Geräte in den Räumlichkeiten des Instituts ist ausschließlich für private Zwecke gestattet. Für jeden anderen Zweck muss eine vorherige Genehmigung von der Institutsleitung eingeholt werden.

Der Gebrauch von Mobiltelefonen ist in den Gängen und unter absoluter Rücksichtnahme auf andere Anwesende erlaubt. In der Mediathek ist das Telefonieren nicht gestattet.

Sicherheitsmaßnahmen

Das Sicherheitspersonal ist befugt, im Anlassfall Taschenkontrollen durchzuführen; der Inhalt mitgeführter Taschen kann sowohl beim Eintreten und Verlassen als auch innerhalb des Instituts jederzeit überprüft werden. Unser Sicherheitsdienst ist weiters berechtigt, Besuchern, die dies ablehnen, den Zutritt zu verweigern.

Aus Sicherheitsgründen werden unsere Räumlichkeiten videoüberwacht.

Im Fall von hohem Besucheraufkommen und um die innerhalb unserer Einrichtung maximal zugelassene Besucherzahl einzuhalten, kann mitunter der Zugang zum Institut vorübergehend verweigert werden.

Treppen und Notausgänge müssen freigehalten werden, um im Bedarfsfall eine Evakuierung gewährleisten zu können. Im Notfall sind die Besucher angehalten, Ruhe zu bewahren und den Anweisungen des Institutspersonals Folge zu leisten.

Öffnungszeiten

  • Kursabteilung:

Dienstag und Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 – 13:00 Uhr

  • Médiathèque:

Mittwoch : 13:30 – 18:30 Uhr

Donnerstag : 09h30 – 12h30 Uhr

Freitag: 13:30 – 18:30 Uhr

Samstag: 10:00 – 13:00 Uhr

Das Institut behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten seiner Räumlichkeiten je nach Programmerfordernissen und bei Veranstaltungen abzuändern.

Geltungsbereich der Hausordnung

Die gegenständliche Hausordnung tritt mit untenstehendem Datum in Kraft.

Das Personal des Institut français d'Autriche und der Wachdienst sind für die Sicherstellung der Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich.

Ein Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen kann die Verhängung eines Zutrittsverbotes und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen.

Mit Betreten des Instituts gilt dessen Hausordnung als anerkannt.

 

14. Februar 2022

Philippe Sutter

Direktor des Institut français d’Autriche